Gerade wegen seines hohen Marktanteils und der einfachen Abwicklung von Versand und Logistik ist der Online Riese Amazon sehr beliebt bei vielen Online Händlern. Besonders diese Abhängigkeit von Amazon birgt einige rechtliche Risiken, die Sie unbedingt kennen sollten. Daher zeigen wir Ihnen 7 Punkte, die beim rechtssicheren Verkauf auf Amazon zu beachten sind.
Täglich eigene Angebote auf Amazon prüfen
Mehrfach wurde in Deutschland gerichtlich festgestellt, dass auch die Händler auf Amazon für die Produktbeschreibung haften. Dies gilt für alle Produkte, die Sie hier anbieten. Dabei haben Sie als Händler häufig keine Schreibrechte für das Listing, sondern Amazon selbst oder ein Mitbewerber. Schließlich verfolgt Amazon, anders als z. B. eBay das Prinzip „1 Artikel – 1 Listing“. Dadurch teilen Sie sich eine Produktseite mit mehreren anderen Händlern, aber auch Amazon selbst. Sie haften möglicherweise also für Seiten, die Sie nicht selbst erstellt haben. Die Gerichte haben hierbei eine tägliche Prüfpflicht festgestellt. Um das Haftungsrisiko zu minimieren, sollten Sie daher täglich ihre Angebote überprüfen. Besonders bei einem großen Sortiment ist das sehr aufwendig. Doch nur so sind Sie auf der sicheren Seite, um sich vor Abmahnungen auf Amazon abzusichern.
Die passenden Rechtstexte für Amazon Listings
Wie im eigenen Online-Shop ist der Händler auch bei Amazon der Vertragspartner des Kunden. Daher müssen Sie auch hier die vorgeschriebenen Rechtstexte bereitstellen. Dazu gehören:
> AGB
> Impressum
> Datenschutzerklärung
> Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
> u.U. Batteriehinweise
Die Rechtstexte auf Amazon fügen Sie in die vorgesehenen Felder ein. Vorher müssen diese jedoch für den Amazon-Shop individuell angepasst werden. Dazu stellen einige Rechtskanzleien und Verbände eigens für den Handel auf Amazon erstellte Rechtstexte bereit.
Knifflig wird es hingegen bei der Widerrufsbelehrung. Sofern Sie das FBA Programm nutzen, stellt Amazon unter „Detaillierte Verkäuferinformationen“ eine eigene Widerrufsbelehrung zur Verfügung. Diese von Amazon erstellte Widerrufsbelehrung ist jedoch nicht rechtssicher und birgt eine Abmahngefahr! Dabei können Sie als Händler leider nicht ihre eigene Widerrufsbelehrung einfügen.
Mehrwertsteuer-Hinweis auf der Amazon Produktseite & Listenanischt
In der Vergangenheit wurde oftmals für fehlende MwSt.-Hinweise abgemahnt. Diese sind schließlich in der Preisangabenverordnung (PAngV) vorgeschrieben. Auf der Produktseite ist diese Angabe mittlerweile vorhanden. In der Listenansicht der Suchergebnisse fehlt der MwSt.-Hinweis jedoch noch.
Um auch in der Listenansicht den MwSt.-Hinweis anzuzeigen, können Sie diese Information in die Maske „Anmerkungen zum Zustand“ unter dem Punkt „Einzelnes Produkt bearbeiten“ eintragen. Noch sicherer ist es jedoch, diesen Hinweis in den Verkäufernamen aufzunehmen.
Rechtssicher verkaufen: Angabe von Grundpreisen im Angebot
Aus der PAngV ergibt Sie auch die Pflicht, Grundpreise anzugeben. Demzufolge müssen Sie bei allen Artikeln, die nach Gewicht, Länge, Fläche oder Volumen verkauft werden, den Preis pro Mengeneinheit angeben. Hier bietet Amazon mittlerweile eine entsprechende Funktion an. Sie sollten dennoch unbedingt darauf achten, dass hier die richtige Bezugsgröße verwendet wird. Bezieht sich der Grundpreis z. B. auf das Gewicht inkl. Verpackung, ist er zu niedrig. Damit handeln Sie als Händler dann irreführend und können abgemahnt werden. Welche Produkte Grundpreise zwingend benötigen, ist dennoch nicht immer klar. So muss bei Kaffeekapseln ein Grundpreis angegeben werden. Daraus ließe sich ableiten, dass auch bei anderen Produkten in Kapselform, wie z. B. Supplements die Angabe des Grundpreises erforderlich ist. Dem haben die Gerichte jedoch widersprochen. Ihre Begründung: Kaffee wird handelsüblich pro Gewicht verkauft. Dementsprechend muss auch bei Kaffee in Kapselform der Grundpreis angegeben werden.
Abmahnungen auf Amazon für den Verkauf
Sollten Sie abgemahnt worden sein, sollten Sie Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten. Häufig werden Sie zur Unterschrift einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Unterschreiben Sie nie voreilig eine Unterlassungserklärung! Die darin enthaltene Vertragsstrafe kann unter Umständen schon bei kleineren Verstößen ohne Fehlverhalten Ihrerseits fällig werden. Genau darauf haben viele Ihrer Mitbewerber es abgesehen.
Amazon rechtssicher nutzen: Monopol auf ein Produkt erlangen
Grundsätzlich vertritt Amazon das Prinzip „1 Produkt – 1 Listing“. Damit soll es dem Kunden so einfach wie möglich sein, den Überblick zu behalten. Um als einziger Händler ein Produkt verkaufen zu dürfen, müssen Sie als Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer in Erscheinung treten. Dabei sollten Sie keine falschen Tatsachen vortäuschen. Denn auf ein falsches Auftreten reagiert Amazon sehr scharf und Sie können von Mitbewerbern abgemahnt werden. Ebenso dürfen Sie aber auch nicht einfach eine zweite Produktseite für den gleichen Artikel eröffnen. Eine Lösung besteht darin, das Produkt zu labeln. So können Sie selbst als Hersteller auftreten. Die dazugehörige Markenanmeldung sollte jedoch mit einkalkuliert werden.
Die zweite und häufig günstigere Lösung ist es, ein Bundle zu erstellen. Ein Anbieter bietet beispielsweise Varta-Batterien in einer Plastikschale an und schafft somit sein eigenes Produkt. Noch einfacher kann man so ein Bundle mit einem E-Book zum Produkt erstellen. Dieses können sie ohne weitere Kosten per E-Mail an den Kunden versenden.
Amazon Abmahnungen bei bezahlten Bewertungen
Noch immer fälschen viele Händler die Bewertungen auf Amazon für ihre Produkte. Damit setzen Sie sich nicht nur der Gefahr einer Abmahnung aus. Denn mittlerweile reagiert Amazon empfindlich auf gekaufte Bewertungen. Zum Teil werden sehr offensichtlich und dreist Bewertungen gekauft. So gab es beispielsweise schon vor dem Release des neuen iPhones passende Schutzhüllen mit entsprechenden schlecht übersetzten Bewertungen ihrer Schutzleistung. Dabei machen Sie sich als Händler schon strafbar, wenn Sie mit gezielten Kampagnen Bewertungen von Produkttestern generieren.
Vertriebsstrategie für den Online Handel finden
Klar ist, wer heutzutage ein Produkt vertreiben möchte, kommt ohne eine Möglichkeit des Online-Verkaufs nicht mehr aus. Ohne Strategie kann dies aber nach hinten losgehen. Bei dem Aufbau einer Strategie für den Onlinehandel stellt sich die Frage: eigener Webshop, Online-Verkaufsplattform oder beides gleichzeitig? Für Online-Händler und Händlerinnen stellt die Wahl der Vertriebskanäle die Weichen für die gesamte Vermarktungsstrategie und den damit verbundenen Aufwand an Zeit und Technik. Viele Händlerinnen und Händler kombinieren Verkaufsplattformen und einen eigenen Shop. Die zentrale Frage, die oft am Anfang im Raum steht: wie können die jeweiligen Produkte möglichst kosteneffizient und günstig einer Zielgruppe zugänglich gemacht werden?
Amazon als Verkaufsplattform
Für Händler auf Amazon gibt es einige Abmahnfallen und Wettbewerbsverstöße zu beachten. Nichtsdestotrotz bietet Amazon für Händler enorme Vorteile und Chancen. Dazu gehören z. B. die einfache Abwicklung und das große Kundenaufkommen. Weitere Vorteile von Amazon können Sie in unserem Beitrag Online Verkaufsplattformen: 5 Online Marktplätze zum Verkaufen im Netz nachlesen.
Hinweis: Dieser Text stellt keine Rechtsberatung, sondern lediglich ein Informationsangebot auf Basis eines Vortrags von Dr. Thomas Engels dar. In diesem Vortrag berichtet Dr. Thomas Engels von seinen Erfahrungen als Fachanwalt für IT-Recht und gibt wertvolle Tipps für den rechtssicheren Handel auf Amazon.