Fragen & Antworten
für die Aussteller der IAW-Messe
Durch Einsendung der verbindlichen Anmeldeformulare mit Unterschrift per E-Mail oder Fax.
Die Buchung ist nur für die Fläche ohne Standausstattung oder Rückwände, außer beim Erstausstellerpaket, dort ist ein Systemstand und weitere Leistungen enthalten.
Wir arbeiten mit verlässlichen und preisgünstigen Standbauunternehmen, die sowohl Systemstände als auch individuellen Standbau und z.B. Rückwände oder Teppichboden zu vernünftigen Preisen anbieten.
Beim Erstausstellerangebot ist sowohl der Standbau als Paket, der Elektroanschluss sowie erweiterte PR-Leistungen inklusive. (z.B. Vortragsslot im Rahmenprogramm, Vorstellung als Erstaussteller auf der Webseite, 2.500 kostenlose Bannereinblendungen, etc.)
Der Werbebeitrag ist obligatorisch unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung und beinhaltet u.a. die folgenden Leistungen: Eintragung im Messekatalog und Internet mit Firmenlogo und PR-Text, ganzseitige Anzeige auf der Webseite, kostenlose Gästetickets und Werbematerialien in beliebiger Stückzahl, VIP Cards nach Standgröße.
Für Serviceleistungen (z.B. Stromanschluss und -verbrauch, Wasseranschluss, zusätzliche Tickets oder Parkausweise), wird unabhängig von dem tatsächlichen Umfang der bestellten Serviceleistungen eine pauschale Vorauszahlung erhoben, die mit der Endabrechnung einige Wochen nach Abschluss der Veranstaltung verrechnet wird.
Anmeldeschluss für die kommende IAW-Messe im März 2025 ist der 08.02.2025. Nur bei Anmeldung bis zu diesem Termin ist gewährleistet, dass alle Leistungen noch termingerecht und ohne Aufschläge bestellt werden können.
Die Bestellung des Stromanschlusses oder anderer technischer Leistungen erfolgt über das Online-Portal der Koelnmesse, dazu erhält jeder Aussteller die Login-Daten rechtzeitig zugesandt.
Leider stehen aus brandschutztechnischen Gründen keine Lagerflächen in den Hallen zur Verfügung. Wenn eine Einlagerung erforderlich sein sollte, steht hierfür der Messespediteur DB Schenker zur Verfügung.
Es gelten die baulichen Bedingungen und Vorschriften der „Technischen Richtlinien“ des Messeplatzes Köln. Der Aussteller, bzw. seine bevollmächtigte Firma ist dazu verpflichtet, seinen Standbau gemäß dieser Bedingungen auszuführen. Es muss keine separate Standbaugenehmigung beantragt werden, solange die Standbaukonstruktion diesen entspricht. Maximale Bauhöhe für Standbau und Werbung ist 6,50 m mit einem Meter Abstand zu allen Standgrenzen. Auf der Standgrenze darf maximal bis 3,50 m gebaut werden. Exponate sind von dieser Regelung ausgenommen. Bauliche Einschränkungen können je nach Hallenhöhe vorhanden sein. Eine Überschreitung der maximalen Bauhöhen kann mit schriftlicher Einverständniserklärung der Nachbarn bei der Nordwestdeutschen Messegesellschaft beantragt werden.
Für Mitaussteller wird eine Pauschalgebühr von 300,00 € erhoben. Der Mitaussteller erhält alle Unterlagen wie Ausstellerausweise, Parkticket, Gästeausweise etc. separat zugesandt und wird im Messekatalog, Internet eingetragen.
Der Katalogschlusstermin orientiert sich am Anmeldeschluss, danach ist eine Aufnahme in den gedruckten Messekatalog nicht mehr möglich.
Die Ausstellerausweise und Parkscheine sind in ausreichender Menge nach Standgröße kostenlos enthalten und werden rechtzeitig vor Messebeginn zugesandt.
Die Buchung über das Koelnmesse-Portal (siehe Anreise/Unterkunft) ermöglicht immer aktuelle Angebote zu besten Preisen. Die Kapazität der messenahen Hotels in Köln-Deutz ist begrenzt, so dass die Preise hier höher sein können. Es gibt sehr gute Alternativen in der Kölner Altstadt, die größtenteils eine schnelle Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln haben. Kölner Hauptbahnhof – Koelnmesse Deutz dauert z.B. 2 Minuten mit der S-Bahn.