Abstandsregeln / Hygienekonzept
bei der IAW-Messe

Für eine sichere Messebeteiligung aller Aussteller, Besucher und Servicepartner: Übersicht Abstandsregeln und Hygienekonzept zur IAW-Messe, März 2021.

Das organisieren wir für Sie:

Vollständige Registrierung
Alle Teilnehmer (Besucher, Aussteller, Servicepersonal und alle weiteren Personen) werden registriert, um bei einem Infektionsfall eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.

Steuerung der Besucherströme
Besucher werden an den Eingängen und in den Hallen durch konsequentes Crowd-Management gesteuert, um eine zu hohe Personendichte zu vermeiden.

Kein Einlass mit Erkältungssymptomen
Teilnehmer mit offenkundigen Erkältungssymptomen erhalten keinen Einlass zur IAW.

Kontaktlose Ticketkontrolle
Beim Einlass werden kontaktlose Scanner eingesetzt, die Tickets sind nur online erhältlich.

Wegeführung mit 1,5 m Mindestabstand
Großzügig gestaltete Wegeführung in den Messehallen und auf dem Messegelände, um 1,5 m Mindestabstand zu ermöglichen.

Erweiterung der Gangbreiten
Falls erforderlich werden die Gangbreiten und Verkehrsflächen erweitert. Hierdurch vergrößern sich die Bewegungsmöglichkeiten für Besucher und Aussteller und der erforderliche Sicherheitsabstand wird gewährleistet.

Einhaltung strenger Hygienevorschriften
Enge Reinigungszyklen insbesondere für Gemeinschaftseinrichtungen und Kontaktflächen werden veranlasst.

Gute Durchlüftung
Eingänge, Hallen und Konferenzbereiche werden mittels moderner Belüftungsanlagen gut durchlüftet.

Handwasch-, Desinfektionsmöglichkeiten
Eine hohe Dichte an Handwasch- und Desinfektionsmöglichkeiten an Eingängen, Informationsständen und Cateringbereichen.

Medizinisches Fachpersonal
Im Bedarfsfall steht qualifiziertes, medizinisches Fachpersonal direkt vor Ort zur Verfügung.

Wie Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und für andere beitragen:

Verzicht auf Händeschütteln

Maskenpflicht
Das korrekte Tragen von Masken (Mund- und Nasen-Bedeckung) auf den Gängen und allgemeinen Bereichen ist verpflichtend! Nur am Sitzplatz auf dem Messestand darf die Maske abgenommen werden.

1,5 m Mindestabstand einhalten

Großzügige Standplanung
Bei der Standplanung den Mindestabstand berücksichtigen und für Desinfektionsmöglichkeiten sorgen.

Regelmäßiges Händewaschen

Stand: August 2020, wird nach aktuellen Bestimmungen angepasst.

Seit April 2022 gelten in Nordrhein-Westfalen keine Corona-Vorgaben mehr für Messen und Veranstaltungen. Die Nordwestdeutsche Messegesellschaft empfiehlt jedoch dringend, das Messegelände nur geimpft, genesen oder getestet zu betreten sowie freiwillig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wir behalten uns vor, unsere Maßnahmen auch in Zukunft an der Dynamik der Covid-Situation auszurichten und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen. Wir bitten Sie daher, zur Vorbereitung Ihres Besuchs die aktuelle Version der Covid-Hinweise auf unserer Webseite abzurufen.

Für eine sichere Messebeteiligung aller Aussteller, Besucher und Servicepartner: Abstandsregeln und Hygienekonzept zur IAW-Messe, März 2025.

Das organisieren wir für Sie:

Vollständige Registrierung
Alle Teilnehmer (Besucher, Aussteller, Servicepersonal und alle weiteren Personen) werden registriert, um bei einem Infektionsfall eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. 

Steuerung der Besucherströme
Besucher werden an den Eingängen und in den Hallen durch konsequentes Crowd-Management gesteuert, um eine zu hohe Personendichte zu vermeiden.

Kein Einlass mit Erkältungssymptomen
Teilnehmer mit offenkundigen Erkältungssymptomen erhalten keinen Einlass zur IAW.

Kontaktlose Ticketkontrolle
Beim Einlass werden kontaktlose Scanner eingesetzt, die Tickets sind nur online erhältlich.

Wegeführung mit 1,5 m Mindestabstand
Großzügig gestaltete Wegeführung und erweiterte Gangbreiten und Verkehrsflächen in den Messehallen und auf dem Messegelände, um 1,5 m Mindestabstand zu gewährleisten.

Erweiterung der Gangbreiten
Falls erforderlich werden die Gangbreiten und Verkehrsflächen erweitert. Hierdurch vergrößern sich die Bewegungsmöglichkeiten für Besucher und Aussteller und der erforderliche Sicherheitsabstand wird gewährleistet.

Einhaltung strenger Hygienevorschriften
Enge Reinigungszyklen insbesondere für Gemeinschaftseinrichtungen und Kontaktflächen werden veranlasst.

Gute Durchlüftung
Eingänge, Hallen und Konferenzbereiche werden mittels moderner Belüftungsanlagen gut durchlüftet.

Handwasch-, Desinfektionsmöglichkeiten
Eine hohe Dichte an Handwasch- und Desinfektionsmöglichkeiten an Eingängen, Informationsständen und Cateringbereichen.

Medizinisches Fachpersonal
Im Bedarfsfall steht qualifiziertes, medizinisches Fachpersonal direkt vor Ort zur Verfügung.

Wie Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und für andere beitragen:

Verzicht auf Händeschütteln

Maskenpflicht
Es besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische Maske) auf Messen, es wird momentan lediglich empfohlen. Für vulnerable Personen empfiehlt sich das Tragen einer Maske auf freiwilliger Basis.

1,5 m Mindestabstand einhalten

Großzügige Standplanung
Bei der Standplanung den Mindestabstand berücksichtigen und für Desinfektionsmöglichkeiten sorgen.

Regelmäßiges Händewaschen